Sterbegeldversicherung
Gut zu wissen, dass alles geregelt ist
In den zurückliegenden Jahren wurden sie immer weiter gekürzt, dann endgültig gestrichen: die gesetzlichen Leistungen des Sterbegeldes. Seit 2004 müssen die Kosten für eine Bestattung nun komplett von den Angehörigen getragen werden. Grabstelle, Sarg, Blumengestecke, Anzeigen, Trauerfeier und Trauerkleidung - das alles muss finanziert werden. Schnell können hierfür hohe fünfstellige Beträge zusammen kommen.
Möchte man die Hinterbliebenen nicht unnötig belasten, so bleibt als einzige Möglichkeit rechtzeitig die eigene Vorsorge, z. B. mit einer Sterbegeldversicherung, zu treffen.
Die Uelzener Versicherungen stehen Ihnen hier als Partner zur Seite und bieten die Unterstützung, die durch das Sozialsystem nicht mehr erfolgt. Wir beraten Sie gerne und stimmen die Bestattungsvorsorge ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.
Die Vorteile:
- Günstige Beiträge
- Keine Gesundheitsprüfung
- Eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung
- 300 Prozent Auszahlung der Versicherungssumme bei Unfalltod
- Einschluss einer Pflegerenten-Zusatzversicherung (ab Pflegegrad III) möglich
- Frei wählbares Bezugsrecht