Wohngebäudeversicherung
(Sondernachlass bereits enthalten)
Hinweis: Wir empfehlen die Leistungsvariante Plus
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oder:
Sicherheit fürs Haus
Das eigene Haus ist oft das größte Vermögen einer Familie. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und andere Elementargewalten können die eigene Zukunft schlagartig ändern. Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, die aus einem Schaden an Ihrem Haus entstehen können.
Umfassend abgesichert
Ganz egal, ob Sie Ihre Immobilie selbst nutzen oder sie vermieten. Die Wohngebäude- versicherung bietet umfassenden Schutz für alles, was zu Ihrem Gebäude gehört.
Gut zu wissen
Ihr sämtliches Hab und Gut ist bei uns, wenn Sie es wünschen, optimal abgesichert. Mit zu buchbaren Bausteinen wie Elementarschaden- Rundumschutz für alle, die sich umfassend gegen Elementarrisiken absichern möchten und weiteren Möglichkeiten wie Mietnomadenabsicherung, Photovoltaikanlagenschutz, Wohngebäudeschutzbrief usw.
(Sondernachlass bereits enthalten)
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oder:
Optimaler Versicherungsschutz für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder privaten Mehrfamilienhäusern
Bis ein Haus abbezahlt ist, vergehen häufig Jahrzehnte. Verlieren kann man es jedoch ganz schnell. Unvorhergesehene Schäden können das Gebäude unbewohnbar machen oder die Finanzierung ins Wanken bringen. Mit der Rhion Wohngebäudeversicherung ist das Wohnobjekt umfassend abgesichert – egal, ob der Eigentümer es selbst bewohnt oder vermietet.
Was ist versichert?
Gebäude mit Gebäudebestandteilen und -zubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem Grundstück. Eingeschlossen sind dazugehörige Garagen und Nebengebäude.
Es können Gebäude versichert werden, die mindestens zur Hälfte für Wohnzwecke genutzt werden.
Welche Gefahren sind versichert?
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung)
- Leitungswasser
- Naturgefahren (Sturm, Hagel)
Welche Leistungen werden erbracht?
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
- zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten des Gebäudes
- beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten
Folgende Kosten (die infolge eines Versicherungsfalles notwendig und tatsächlich angefallen sind) werden erbracht:
- Aufräumungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
In beiden möglichen Varianten Standard und Plus lassen sich außerdem individuell weitere Gefahren mitversichern.
Im Einzelnen sind folgende Gefahr-Einschlüsse möglich:
- Erdbeben, Überschwemmung und Rückstau, Erdsenkung und -rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
- Innere Unruhen, Streik, böswillige Beschädigung inkl. Graffiti, Aussperrung, Überdruckschallwellen
- Entschädigung wird geleistet für versicherte Sachen, die durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis beschädigt oder zerstört werden, soweit das Ereignis nicht explizit ausgeschlossen oder anderweitig versicherbar ist.
Glasbruch (Tipp: es ist empfehlenswert Glasbruch über die Hausrat zu versichern)
- Die Glasbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für die gesamte Innen- und Außenverglasung, die mit dem Gebäude fest verbunden ist. Nicht versichert sind Werbeanlagen und Außen- und Innenverglasungen gewerblich genutzter Räume.
Für noch mehr individuellen Schutzbedarf
Erweitern Sie die Absicherung einer Photovoltaik Anlage auf dem Gebäudedach. Sie ist bereits gegen die im Hauptvertrag genannten Gefahren versichert.
Mit diesem Baustein sichern Sie sie auch gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung und gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung ab.
Und der Versicherungsschutz ist noch viel umfangreicher.
Entschädigt werden auch Sachschäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion.
- Wasser, Feuchtigkeit, Frost, Eisgang und Sturm oder Überschwemmung, soweit nicht bereits versichert
Wer Wohnraum vermietet, sollte sich mit diesem Baustein gegen die oftmals hohen Folgekosten, die Mietnomaden durch Nichtzahlen der Miete und ggf. Zerstörung verursachen, absichern. Entschädigt werden Mietausfall und Sachschäden in Abhängigkeit eines Mietausfallschadens.
Für Mietausfall wird geleistet, sofern die Wohnung mindestens schon 6 Monate vor Vertragsbeginn vermietet war (bei Mieterwechsel auch bei Leerstand bis maximal zu einem Monat) und keine Mietrückstände bestanden.
Schäden an versicherten Sachen können verursacht werden durch Tun oder Unterlassen des Mieters durch Mutwilligkeit, Verwahrlosung oder Ungezieferbefall auf Grund von Verunreinigungen in Folge der Verwahrlosung oder aber in Folge des unentdeckten Ablebens des Mieters. Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung bzw. solche, die bereits über die Gebäudeversicherung abgedeckt werden, sind von der Leistung ausgenommen.
Schutzbrief zur Wohnungs- und Wohngebäudeversicherung
Versichern Sie wichtige Dienstleistungen für den Schadenfall im eigenen Zuhause:
- Schlüsseldienst bis 500 Euro
- Notfallschloss bis 500 Euro
- Rohrreinigungsservice bis 500 Euro
- Sanitär-Installateurservice bis 500 Euro
- Elektro-Installateurservice bis 500 Euro
- Heizungs-Installateurservice bis 500 Euro
- Notheizung bis 500 Euro
- Schädlingsbekämpfung bis 300 Euro
- Entfernung von Wespennestern bis 500 Euro
- Unterbringung von Tieren bis 300 Euro
- Kinderbetreuung bis zu 48 Stunden
- Hilfe in besonderen Notfällen bis 200 Euro
- Dokumentendepot für max. 15 DIN A4 Seiten
- Organisation der Rückreise im Schadenfall
- 24-Stunden Handwerkerservice
- Datenrettung bis 500 Euro
- Psychologische Betreuung nach Einbruchdiebstahl bis 1.000 Euro
Der Einschluss dieser 3 Bausteine ist ausschließlich in eine Wohngebäudeversicherung nach VGB 2010 möglich. Mit Beendigung des Wohngebäudevertrages erlischt auch die Versicherung der vereinbarten Bausteine.
Individuell mit Modulen zu mehr Leistungen
1. Modul: Kosten
Mit dem Modul Kosten sichern Sie sich gegen die Kosten in Folge eines Schadenfalles ab.
Hierunter fallen unter anderem
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
- Feuerlösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Schutz-, Bewegungs- und Dekontaminationskosten von Erdreich sowie Kosten für provisorische Maßnahmen.
- Sachverständigenkosten und Aufwendungen für Darlehenszinsen
- Kosten für eine Rückreise sowie ggf. für die Hotelunterbringung
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen genauso wie bei Wasserverlust
- Kosten für die Beseitigung von Schäden durch unbefugte Dritte
- Mietausfall oder Mietwert für Wohnräume.
2. Modul: Wasser
Mit dem Modul Wasser werden Schäden durch
- Regenwasser aus Zisternen und durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Schwimmbecken bzw. Terrarien abgesichert. Ebenfalls versichert sind Bruchschäden an Armaturen und Regenrohren innerhalb des Gebäudes.
Ein wichtiger Aspekt dieses Moduls ist die Versicherung von weiteren Zuleitungsrohren sowie Gasrohren und weiteren Ableitungsrohren auf dem und außerhalb des Grundstückes.
3. Modul: Garten
Mit dem Modul Garten wählen Sie Sicherheit für alle Grundstücksbestandteile und weiteres Gebäudezubehör.
Mit versichert ist dann die Wiederherstellung der Gartenanlage. Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Hecken und Bäume mitsamt der Stümpfe werden ersetzt.
4. Modul: Feuer
Wenn das Wohngebäude auch gegen Begleiterscheinungen von Feuer gesichert werden soll, empfiehlt sich das Modul Feuer.
Schäden durch Rauch, Ruß, Verpuffung oder Sengschäden sind dann eingeschlossen. Sollte die Explosion eines Blindgängers oder der Anprall eines Fahrzeugs Schäden verursachen, sind diese mit diesem Modul umfänglich versichert.
Auch wenn sie ein Haus bauen, sollten sie dieses Modul wählen, da hier eine Rohbau-Feuerversicherung bis zu 24 Monate eingeschlossen ist.
Die Leistungen Rhion Wohngebäudeversicherung im Plus-Paket
Mitversichert sind/ist:
- Verzicht auf Prüfung grober Fahrlässigkeit
- Fahrzeuganprall
- Verpuffung, Rauch, Ruß
- Nutzwärmeschäden
- Marderbiss an elektrischen Anlagen (bis 3.000 Euro)
- Sengschäden (Selbstbehalt 500 Euro)
- Explosionsschäden durch Blindgänger
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Implosion
- Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Schwimmbecken
- Regenwasser aus Zisternen
- Regenrohre innerhalb des Gebäudes
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen und Wassersäulen
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Terrarien
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Warmwasser oder Dampfheizung einschließlich der Fußbodenheizung
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
- Bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten
- Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten
- Glasbeschädigungen (bis 1.000 Euro)
- Schäden infolge eines entschädigungspflichtigen Glasbruchschadens * (bis 250 Euro) Folgende weitere versicherte Sachen
- Vorsorge für bauliche Maßnahmen (soweit Versicherung zum gleitenden Neuwert vereinbart und im Versicherungsschein genannt ist) (bis 1 Jahr nach Baubeginn)
- Weiteres Gebäudezubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile (bis 10.000 Euro)
- Photovoltaikanlagen
- Rohbau-Feuerversicherung (bis 24 Monate)
- Sonstige Bruchschäden an Armaturen (bis 250 Euro)
- Weitere Zuleitungsrohre sowie Gasrohre auf dem und außerhalb des Grundstücks (bis 2.500 Euro)
- Weitere Ableitungsrohre auf dem und außerhalb des Grundstücks bei Nachweis einer bestandenen Dichtheitsprüfung in den letzten 10 Jahren (zum Zeitpunkt des Schadens) (mind. 2.000 Euro, max. 10.000 Euro)
- Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel (bis 1.000 Euro)
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
Folgende weitere versicherte Kosten und Aufwendungen
- Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens *
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens *
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten *
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen *
- Mehrkosten durch Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles *
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt *
- Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte *
- Kosten für provisorische Maßnahmen infolge eines versicherten Ereignisses *
- Sachverständigenkosten zu 85 % ab einem entschädigungspflichtigen Schaden von 20.000 Euro *
- Rückreisekosten ab einem Schaden von 5.000 Euro *(bis 10.000 Euro)
- Aufwendungen für Darlehenszinsen * (bis 12 Monate, max. 10.000 Euro)
- Mietausfall oder Mietwert für zu Wohnzwecken genutzten Räumen * (bis zu 24 Monaten)
- Hotelkosten * (bis 100 Euro/Tag, max. für 1 Jahr)
- Mehrkosten für behördlich nicht vorgeschriebene energetische Modernisierung * (bis 300 Euro)
- Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Hecken und Bäume inkl. Stumpfentsorgung *(bis 5.000 Euro)
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte * (bis10.000 Euro)
- Wiederherstellung von Gartenanlagen (Selbstbehalt 200 Euro) * (bis 5.000 Euro)
- Kosten für die Dekontamination von Erdreich *
- Feuerlöschkosten *
- Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Graffiti (Selbstbehalt 500 Euro) (bis 5.000 Euro)
- Wasserverlust * (bis 1.000 Euro)
- Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen *(bis 300 Euro)
- Kosten für zusätzliche Leistungen (z.B. Kran- oder Gerüstkosten) und das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen * (bis 1.000 Euro)
- Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasung und Notverschalung) * Bestimmungen bei Arbeitslosigkeit
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (gilt nicht für Selbstständige) (bis zu 12 Monaten) Sonstiges
- Home-Service
- Künftige Bedingungs- und Leistungsverbesserungen (Update-Garantie)
Alle mit einem * gekennzeichneten Leistungsmerkmale sind je Versicherungsfall, unter Berücksichtigung der jeweiligen Höchstentschädigungsgrenzen und Selbstbehalte, in der Addition (summarisch) bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 1.500.000 Euro zusätzlich versichert. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers verursacht werden, bleiben hierbei unberücksichtigt und werden unbegrenzt ersetzt.